• Datenschutzbeauftragte/r (inkl. Zertifizierungsmöglichkeit)

    • Jeweils im Wintersemester wird an der Fachhochschule Wiener Neustadt das Freifach Datenschutzbeauftragte/r abgehalten. Das Angebot richtet sich in erster Linie an alle Studierende aller Master-Studiengänge der FHWN, es steht aber auch allen interessierten Bachelor-Studierenden offen.

      Das angebotene Freifach vermittelt nicht nur tiefgreifende Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts, sondern ist auch mit der Zertifizierung als „Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter“ nach dem Zertifizierungsschema P 43 bei Austrian Standards verbunden. (Die Zertifizierung erfolgt nach den Grundsätzen der Internationalen Norm ISO/IEC 17024).

      Nähere Informationen zur Zertifizierung und wie Studierende der FHWN diese erlangen, befinden sich in der angehängten Datei.

      Zu den Vorteilen:

      • Alle Teilnehmer können nach positivem Abschluss des Freifaches das genannte Zertifikat bei Austrian Standards erwerben.
      • Für den Erhalt des Zertifikats müssen keine zusätzlichen Kurse oder Prüfungen absolviert werden (wofür üblicherweise auch Kosten anfallen würden).
      • Es fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren für die Zertifikatsausstellung beim Studierenden an (nicht aber für die Teilnahme am Freifach oder an der Prüfung). Es fallen auch keine Kosten für den Studiengang an.
      • Das Zertifikat belegt die Kompetenz als „Datenschutzbeauftragter“ im Sinne der Art 37 ff EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu fungieren und erhöht somit Ihre Aussichten am Arbeitsmarkt.

    • Die LV-Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Das Freifach wird in Onlineform  abgehalten, sodass für die Teilnahme keine Anreise nach Wiener Neustadt erforderlich ist. Doe abschließende Prüfung wird in Präsenz am City Campus der FHWN in Wiener Neustadt abgehalten. 

       

    • Melden Sie sich bitte an per E-Mail an petra.lubinger@fhwn.ac.at

      Anmeldeschluss: 15.10.2024

      Der Kurs kann mit bis zu 20 Personen (Studenten der FHWN) belegt werden. Bei überschüssigen Anmeldungen gilt das first-come first-served Prinzip.