Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen wird insbesondere die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses, wie es die Regeln des UGB vorsehen, behandelt.

Die Leistungskontrolle erfolgt mittels einer Abschlussprüfung, welche 60 Minuten dauern wird. Fernlehrelemente im Ausmaß von 40 Punkten können ausgearbeitet werden und werden dann berücksichtigt, wenn sie zu einer Verbesserung der Note führen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung jedenfalls positiv absolviert werden muss. Ist dies erreicht, werden die Punkte der Fernlehrelemente zu den Punkten der Klausur hinzuaddiert und ins Verhältnis zu den somit insgesamt erreichbaren Punkten gesetzt. Ergibt sich hieraus eine höhere Prozentzahl als bei der Klausur alleine, so wird diese Prozentzahl der Beurteilung zugrunde gelegt.

Erlaubte Hilfsmittel sind:

  • ein Standardtaschenrechner, der nicht programmierbar ist
  • unkommentierter Kodex Unternehmensrecht
  • unkommentierter Kodex Steuerrecht